Umfang und Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fuchs gelten für alle Dienstleistungen die wir unserem Auftraggeber gegenüber erbringen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Diese AGB's gelten auch für unsere Subfirmen wenn diese Leistungen in unserem Namen an unsere Auftraggeber erbringen.
Geschäftsabschluss:
Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung haben Sie einen rechtskräftigen Geschäftsabschluss getätigt. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können Kosten für Sie entstehen.
Bei einem Rücktritt mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn werden nur an uns gerichtete Stornokosten aus diesem Geschäft an den Kunden weiterverrechnet.
Erfolgt der Rücktritt erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn, werden zusätzlich 10% des vereinbarten Preises und Anreisekosten in Rechnung gestellt.
Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Nutzungsberechtigung über das entsprechende Grundstück zu haben.
Ebenso bestätigt der Aufraggeber das Vorhandensein einer allenfalls notwendigen Rodungs- oder Fällungsgenehmigung.
Bei Auftragsvergabe ohne Berechtigung oder ohne Genehmigung, trägt er Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Kosten, Unkosten, Ersatzansprüche,
Verwaltungsabgaben und eventuelle Strafen. Die Firma Fuchs und deren Subunternehmer sind jedenfalls schadlos zu halten.
Preise:
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer die auf jeder Rechnung extra ausgewiesen wird.
Sämtliche Preise sind pauschal, werden vor Beginn der Arbeiten vereinbart und gelten bei Geschäftsabschluss für beide Seiten verbindlich.
Arbeitsbeginn:
Arbeitsbeginn jeweils nach Vereinbarung.
Fertigstellung:
Alle Arbeiten werden zu einem vorher festgelegten Termin fertig gestellt.
Witterungsbedingte Verzögerungen und "Höhere Gewalt" verlängern den Fertigstellungstermin.
Subfirmen:
Wir behalten uns das Recht vor, erteilte Aufträge ganz oder teilweise, zu den geltenden Bedingungen an andere Firmen weiterzugeben.
Umweltbelastungen:
Die meisten unserer Arbeiten verursachen Lärm, Staub und Gestank. Obwohl wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, müssen diese bis zum gesetzlich erlaubten Ausmaß vom Auftraggeber akzeptiert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die bevorstehenden "Belästigungen".
Alle von den üblichen Ruhezeiten abweichende Regelungen und Vorschriften sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis zu bringen.
Gefahrenbereich:
Auf öffentlichen Flächen wird der Gefahrenbereich von uns abgesichert und eventuell auch gesperrt,
notwendige Halteverbote und Straßensperren organisiert.
Auf privaten Flächen hat der Auftraggeber für die Freihaltung des Gefahrenbereiches zu sorgen und insbesonders den Zutritt für Kinder und Haustiere unmöglich zu machen.
Schäden:
Alle Schäden die durch unser Handeln verursacht werden, werden wieder behoben, sofern es sich um vermeidbare Schäden handelt.
Die Behebung von Bagatellschäden wie z.B. an Rasenflächen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Alle schützenswerte Sachen und Pflanzen die sich im Gefahrenbereich befinden, sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und erforderlichenfalls zu markieren.
Auch auf nicht sichtbare unterirdische bauliche Einrichtungen ist hinzuweisen, insbesondere Kanal, Strom- und Wasserleitungen, sowie Bewässerungsanlagen.
Bei Nichteinhaltung dieser Hinweispflicht kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Haftpflicht:
Alle Schäden die wir nicht selbst beheben können sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.
Im Falle eines Falles wird eine unverzügliche Schadensregulierung angestrebt.
Bezahlung:
Gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
Alle Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Unberechtigte Skontoabzüge werden ausnahmslos nachverrechnet.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine spesenfreie Mahnung. Die zweite Mahnung beinhaltet 10.-Euro Spesen, eine Nachfrist von 5 Tagen und wird eingeschrieben ausgesendet. Bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist wird der gesamte Rechnungsbetrag plus sämtlicher Spesen ohne weitere Mahnung einem Inkassobüro übergeben.
Datenschutz
Alle Kundendaten werden nur für die Abwicklung unserer Dienstleistungen verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach Einwilligung des Auftraggebers, zum Zwecke der Weitervermittlung an unsere Partnerfirmen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme
Parndorf, Januar 2017